Anpassung wegen Unterhalts nach § 5 I VAHRG

Eine Anpassung wegen Unterhalts gemäß § 5 I VAHRG  (seit 01.09.20099: § 33 I VersAusglG) scheidet aus, wenn die Ehegatten anlässlich der Scheidung durch notariellen Vertrag gemäß § 1585c S. 1 BGB beiderseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet haben. Dem steht...

Kenntnis von Abstammung

Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück (BGH,...

Kein vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns

Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 II BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden(BGH, Beschl. v.17.09.2014, Az.: XII ZB...
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