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Das Verwaltungsrecht umfasst viele Gebiete des täglichen Lebens und regelt das gesellschaftlich organisierte Zusammenleben von Menschen in unserem Land. Dabei ist der Bürger von Maßnahmen der Behörden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit sogenannter Außenwirkung bei Schritt und Tritt betroffen. Dabei sieht er sich in der Regel Verwaltungsakten ausgesetzt, die auf Basis von entsprechenden rechtlichen Normen ergehen.

Diese reichen von der Umsetzung von Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, der Anordnung einer MPU,  Beitrags- u. Gebührenerhebungen z.B. seitens der Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Anschluss- u. Benutzungsverpflichtungen, etc..

Alles, was im gesellschaftlichen Zusammenleben per Verwaltungsakt geregelt wird, bietet grundsätzlich die Möglichkeit der verwaltungrechtlichen Überprüfung. Dabei findet in der Regel ein verwaltungrechtliches Vorverfahren statt, das der Behörde die Möglichkeit gibt, die Maßnahme noch einmal zu überprüfen. Ist das Vorverfahren z.B. mit Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen, kann der Betroffene vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen, um seine Rechte weiterzuverfolgen.

Zur Kanzleiphilosophie gehört es, das Vorverfahren dazu zu nutzen, was der Gesetzgeber sich bei dessen Installation erhofft hat, nämlich möglichst schon hier mit den beteiligten Behörden eine Recht und Gesetz entsprechende Lösung zu finden. Erst wenn das nicht möglich ist und eine abschließende, ablehnende Entscheidung der Behörde ergangen ist, entscheiden wir zusammen mit dem Mandanten, ob das Verwaltungsgericht angerufen wird.

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