Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück (BGH, Beschl. v. 29.10.2014, Az.: XII ZB 20/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com