Kein lächerlicher Vorname

Den Eltern obliegt die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasst auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht sind allerdings Grenzen gesetzt. Es kann kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründet, dass er den Namensträger der...

Anpassung wegen Unterhalts nach § 5 I VAHRG

Eine Anpassung wegen Unterhalts gemäß § 5 I VAHRG  (seit 01.09.20099: § 33 I VersAusglG) scheidet aus, wenn die Ehegatten anlässlich der Scheidung durch notariellen Vertrag gemäß § 1585c S. 1 BGB beiderseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet haben. Dem steht...
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