Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Wehcselmodell nicht angeordnet werden.

Massive Verstöße des umgangsberechtigten Elternteils gegen die Loyalitätspflicht können eine deutliche Reduzierung des Umgangsrechts zur Folge haben (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.09.2014, Az.: 6 UF 62/14).

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