Notwehr auch nach Irrtum über Festnahmerecht

Wer sich schuldlos irrtümlich zur vorläufigen Festnahme für berechtigt erachtet, darf sich gegen einen rechtswidrigen Faustschlag des Festgehaltenen mit einem eigenen Faustschlag zur Wehr setzen (OLG Hamm, Beschl. v. 08.05. u. 08.06.2015, Az.: 9 U 103/14).

Keine Gänsehaltung in reinem Wohngebiet

Gänsehaltung in einem reinen Wohngebiet ist nicht zulässig. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln und verpflichtete ein Ehepaar, das Eigentümer eines in Pulheim-Stommeln in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks ist, die von ihm dort gehaltenen zwei...
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