Auch ein Grundstück ohne Zugang zu einer Gemeindestraße kann beitragspflichtig sein, wenn der fehlende Zugang des Grundstücks durch eine rechtsmissbräuchliche Grundstücksteilung veranlasst worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 18.06.2015 entschieden (VG Trier, Urt. v. 18.06.2015, Az.: 2 K 2263/14.TR). Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen.

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