Das Landgericht Köln hat mit einem Teil-Anerkenntnisurteil entschieden, dass die Gerling Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf (LG Köln, Urt. v. 09.06.2015, Az.: 26 O 468/14). Dies teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die den Versicherungskonzern zunächst abgemahnt und dann verklagt hatte. Geklagt hatte auch der Bund der Versicherten (BdV).
43 Klauseln in Riester-Rentenversicherung des Gerling – Konzerns rechtswidrig
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