Gänsehaltung in einem reinen Wohngebiet ist nicht zulässig. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln und verpflichtete ein Ehepaar, das Eigentümer eines in Pulheim-Stommeln in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks ist, die von ihm dort gehaltenen zwei Gänse zu entfernen (VG Köln, Urt. v. 01.07.2015, Az.: 23 K 42/14).

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