Reha-Zentren müssen mit Gema-Forderungen rechnen

Die Ausstrahlung von Fernsehsendungen in Warte- und Trainingsräumen für Patienten von Reha-Zentren unterliegt der Gema-Gebührenpflicht, da die Ausstrahlung eine “öffentliche Wiedergabe” darstellt (EuGH, Urt. v. 31.05.2016, Az.: C-117/15).

Stadt haftet nicht für GEMA-Gebühren bei Kieler Woche

Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der “Kieler Woche”, sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. Das Gericht hat mit dieser Begründung zwei...
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