Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der „Kieler Woche“, sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. Das Gericht hat mit dieser Begründung zwei Klagen der GEMA gegen die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt rund 800.000 Euro zurückgewiesen (OLG Schleswig, Urt. v. 07.12.2015, Az.: 6 U 54/13; 6 U 43/14).
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