Unzutreffende Einordnung als Schmähkritik verletzt Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Anwalts, der eine Staatsanwältin als “durchgeknallt” und “geisteskrank” bezeichnet hatte und deshalb wegen Beleidigung verurteilt worden war, stattgegeben. Die Strafgerichte hätten die Äußerungen des Anwalts zu Unrecht als Schmähkritik qualifiziert und deshalb die gebotene … Lesen fortsetzen