Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen. Die Anwendung der neuen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Fällen, in denen Beiträge nach der früheren Fassung der Vorschrift nicht mehr erhoben werden könnten, verstoße gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2015, Az.: 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14).

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