Das Verwaltungsgericht Trier hat einem Winzer per einstweiliger Verfügung verboten, über Ebay Wein zu vertreiben, ohne auf darin enthaltene Sulfite hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung ergebe sich aus der Lebensmittelinfo-Verordnung (VG Trier, Beschl. v. 08.07.2015, Az.: 7 HK O 41/15).
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