Das verwaltungsgerichtliche Verbot für die Verkaufsöffnung an Sonntagen in der Stadt Erfurt ist ungeachtet dessen Rechtskraft ab sofort zu beachten, da die der Verkaufsöffnung zugrundeliegende Verordnung offenkundig an gravierenden Rechtsmängeln leidet (OVG Weimar, Beschl. v. 30.09.2016, Az.: 3 EN 754/16).
Verbot der Verkaufsöffnung an Sonntagen in Erfurt ab sofort wirksam
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