Eine im Rohbau ohne Baugenehmigung errichtete Garage, die die baurechtlichen Vorschriften zu Abstandsflächen und zum Brandschutz nicht einhält, muss beseitigt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG Koblenz, Beschl. v. 20.10.2015, Az.: 8 A 10833/15.OVG).

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