von admin | Jan 11, 2016 | Allgemein
Die Wohnungseigentümer müssen bei baulichen Maßnahmen deren genaue Ausführung festlegen. Die Entscheidung über die Art der Ausführung kann grundsätzlich nicht dem Verwalter überlassen werden (LG Berlin, Urt. v. 20.01.2015, Az.: 55 S 130/14).
von admin | Okt 5, 2015 | Allgemein
§ 139 BGB ist bei Beschlüssen der Wohnungseigentümer jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind und es sich bei...