Die Wohnungseigentümer müssen bei baulichen Maßnahmen deren genaue Ausführung festlegen. Die Entscheidung über die Art der Ausführung kann grundsätzlich nicht dem Verwalter überlassen werden (LG Berlin, Urt. v. 20.01.2015, Az.: 55 S 130/14).
Wohnungseigentümer müssen genaue Art der Ausführung von Baumaßnahmen festlegen
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