Kein wirksames Elternzeitverlangen per Telefax

Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Dem Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände Treuwidrigkeit entgegengehalten werden, wenn er sich in...
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