Beweisanzeichen für eine Zahlungseinstellung

Indizien für eine Zahlungseinstellung sind gegeben, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer angedrohten Liefersperre vornimmt (BGH, Urt. v. 09.06.2015, Az.: IX ZR 174/15).

Pfändbarkeit von sonstigen Einkünften

Sonstige Einkünfte, die keine Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c I, IIa ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt (Ergänzung BGH, NJW-RR 2014,...
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