Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden. (BGH, Beschl. v. 24.09.2015, Az.: IX ZR 308/14).
Anfechtung nur gegenüber dem ursprünglichen Forderungsinhaber, wenn der Zahlungseingang vom Inkassounternehmen weitergeleitet wird
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