Anpassung wegen Unterhalts nach § 5 I VAHRG

Eine Anpassung wegen Unterhalts gemäß § 5 I VAHRG  (seit 01.09.20099: § 33 I VersAusglG) scheidet aus, wenn die Ehegatten anlässlich der Scheidung durch notariellen Vertrag gemäß § 1585c S. 1 BGB beiderseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet haben. Dem steht...
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