VW-Schummelsoftware kein Grund für Rückgabe des Wagens

Die Software-Manipulationen im VW-Abgas-Skandal rechtfertigen nach Auffassung des Landgerichts Bochum keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am 02.03.2016 zum...
Contact Form Powered By : XYZScripts.com