Die Software-Manipulationen im VW-Abgas-Skandal rechtfertigen nach Auffassung des Landgerichts Bochum keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am 02.03.2016 zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. Im konkreten Fall gab es noch keine Entscheidung (LG Bochum).
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