Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofes entschieden. Der Hersteller eines solchen fehlerhaften Geräts müsse die Kosten im Zusammenhang mit dessen Austausch erstatten, wenn der Austausch erforderlich sei, um das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das man zu erwarten berechtigt ist (EuGH, Urt. v. 05.03.2015, Az.: C-503/13 und C-504/13).

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