OP-Schwester arbeitet nicht selbstständig

Eine OP-Schwester ist auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn sie aufgrund eines Dienstvertrages als “freie Mitarbeiterin” für ein Krankenhaus tätig wird (SG Mainz, Urt. v. 18.03.2016, Az.: S 10 R 205/14).

OP-Krankenschwester ist keine Selbstständige

Bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst ist auch bei einer vereinbarten Tätigkeit als “freie Mitarbeiterin” regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (LSG Hessen, Urt. v. 26.03.2015, Az.: L 8 KR 84/13).
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