Bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst ist auch bei einer vereinbarten Tätigkeit als “freie Mitarbeiterin” regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (LSG Hessen, Urt. v. 26.03.2015, Az.: L 8 KR 84/13).
OP-Krankenschwester ist keine Selbstständige
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