Anfechtung wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten führt zur Unwirksamkeit der gesamten Verfügung von Todes wegen einschließlich der letztwilligen Verfügungen zu Gunsten Dritter

Die nach § 2079 Satz 1 BGB wirksam erklärte Anfechtung hat grundsätzlich die Nichtigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung zur Folge. Einzelne Verfügungen bleiben nur dann wirksam, wenn nach § 2079 Satz 2 BGB positiv feststellbar ist, dass sie der Erblasser so auch...

Änderung der Nacherbenbestimmung durch den Vorerben

Die dem Vorerben eingeräumte Befugnis, die Nacherben aus einem von dem Erblasser bestimmten Personenkreis abzuändern, kann dahin umgedeutet werden, dass die Nacherben unter der Bedingung eingesetzt sind, dass der Vorerbe keine anderweitige Verfügung trifft. Eine...
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