Die Kurtaxensatzung und die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind unwirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und der Klage einer Vorsorge- und Rehabilitationsklinik gegen entsprechende Beitragsbescheide der Gemeinde stattgegeben (VG Freiburg, Urt. v. 22.09.2015, Az.: 5 K 686/14, nicht rechtskräftig).

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