Eine solofahrende Sattelzugmaschine unterfällt nicht der Mautpflicht. Die Voraussetzung, wonach das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sein müsse, sei nicht erfüllt (VG Köln, Urt. v. 14.03.2915, Az.: 14 K 3417/11).
Keine Lkw-Maut bei solofahrender Sattelzugmaschine
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Verwaltungsrecht und getaggt als Güterkraftverkehr, LKW-Maut, Mautpflicht, Sattelzugmaschine. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.