Der von Google betriebene Email- Dienst “Gmail” ist ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes und muss deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Berufung wurde zugelassen (VG Köln, Urt. v. 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15).
Googles “Gmail” ist ein Telekommunikationsdienst
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