Ein Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC, Ortsgruppe Ludwigshafen, muss vorläufig seine Waffenbesitzkarte der Waffenbehörde zurückgeben. Die Mitgliedschaft in der Rockergruppe rechtfertige mit Blick auf latente Gewaltbereitschaft als wesentliches Strukturmerkmal einer solchen Vereinigung die Annahme der Unzuverlässigkeit (OVG Koblenz, Beschl. v. 27.11.2015, Az.:7 B 10844/15).
Abgabe einer Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung Gremium MC
von admin | Dez. 1, 2015 | Allgemein, Verwaltungsrecht