In Hannover muss die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte weitgehend eingestellt werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass 56 der 78 Kameras, die es dazu aktuell im Stadtgebiet gibt, abgeschaltet werden müssen. Dabei hat das VG die Ermächtigungsgrundlage für die reine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte verfassungskonform einschränkend ausgelegt und diese den strengeren Maßstäben für die Aufzeichnung von Bildern unterworfen. Das Gericht hat die Berufung zugelassen (VG Hannover, Urt. v. 09.06.2016, Az.: 10 A 4629/11).
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