Teile der Jägerschaft möchten künftig unter Verwendung von Schalldämpfern jagen. Weniger aus Rücksicht auf die Umwelt als auf ihr eigenes Gehör. Das VG Düsseldorf hat dem einen Riegel vorgeschoben, Zwar sei das Anliegen der Jäger zu begrüßen. Es gebe aber andere Mittel wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte, entschied das Gericht (VG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2016, Az.: 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15).

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