Mehrere Nachbarn sind mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gescheitert, mit dem die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Norden verpflichtet werden sollte, dem Landkreis Aurich die Nutzung des vorhandenen Gebäudes der ehemaligen Küstenfunkstation Norddeich Radio als Flüchtlingsunterkunft und die Aufstellung von Mobilcontainern zu untersagen. Das Gericht hat entschieden, dass Nachbarn nicht in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt seien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden (VG Oldenburg, Urt. v. 05.02.2016, Az.: 4 B 3938/15).
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