Die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss die Pressemitteilung „Rote Karte für die AfD“ von der Homepage ihres Ministeriums entfernen. Dies hat ihr das Bundesverfassungsgericht auf Eilantrag der AfD mit Beschluss vom 07.11.2015 aufgegeben. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ministerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat. Die Folgenabwägung falle vor diesem Hintergrund zugunsten der AfD aus (BVerfG, Beschl. v. 07.11.2015, Az.: 2 BvQ 39/15).
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