Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des Handelsblatts im Streit um die Herausgabe einer Kopie des Strafurteils gegen den ehemaligen thüringischen Innenminister Christian Köckert (CDU) mit Beschluss vom 14.09.2015 stattgegeben. Der ablehnende Eilbeschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts habe die Pressefreiheit der Zeitung verletzt. Es bestehe grundsätzlich eine Pflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen, die das OVG nicht genügend beachtet habe. Eine Gefährdung des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens oder weiterer Strafverfahren sei nicht erkennbar. Das OVG muss nun neu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 14.09.2915, Az.: 1 BvR 857/15).
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