Die nach den jagdrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen von den Inhabern von Jagdscheinen erhobene Jagdabgabe ist verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit mehreren Urteilen entschieden und damit Klagen von Jagdscheininhabern abgewiesen (VG Köln, Az.: 8 K 969/15 und andere).

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