Die Landeshauptstadt München darf vorerst auch weiter an der Umsetzung der Planungen für ein neues Islamzentrum mitwirken. Das Gericht lehnte in einem Eilverfahren einen dagegen gerichteten Antrag der Vertreter des Bürgerbegehrens «Kein Europäisches Zentrum für den Islam in München (ZIE-M)» ab. Das Bürgerbegehren wurde bereits im Oktober 2014 von der Landeshauptstadt als unzulässig zurückgewiesen. Ob dieses Handeln rechtmäßig war, wird vom Gericht erst im späteren Klageverfahren endgültig entschieden (VG München, Beschl. v. 04.03.2015, Az.: M 7 E 14.4965).
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