Wegen des aktuellen Masernausbruchs in Berlin dürfen die Gesundheitsämter vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern erlassen (VG Berlin, Beschl. v. 11.03.2015, Az.: VG 14 L 35.15 und VG L 36.15, nicht rechtskräftig).
Zeitweilige Schulbetretungsverbote wegen fehlender Masernimpfung berechtigt
von admin | Mrz 13, 2015 | Allgemein, Verwaltungsrecht