Wegen des aktuellen Masernausbruchs in Berlin dürfen die Gesundheitsämter vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern erlassen (VG Berlin, Beschl. v. 11.03.2015, Az.: VG 14 L 35.15 und VG L 36.15, nicht rechtskräftig).

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