Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Deutschen Flugsicherung (DSF) gegenüber den Betreibern von Windkraftanlagen gestärkt. Das Gericht wies am 07.04.2016 die Klage eines Unternehmens ab, das in der Region Hannover vier Windkraftanlagen errichten und betreiben wollte, weil diese Einrichtungen der Flugsicherung hätten stören können (BVerwG, Urt. v. 07.04.2016, Az.: 4 C 1.15).

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