Ein Unternehmen darf zur Errichtung einer Windenergieanlage – soweit erforderlich – die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen. Mit dieser Begründung wurde dem Eilantrag eines Windenergiebetreibers statt, dem die Benutzung von Gemeindewege untersagt worden war (VG Mainz, Beschl. v.22.07.2016, Az.: 3 L 648/16 MZ).

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