Ärzte dürfen für eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie nicht damit werben, diese aktiviere das Immunsystem sowie die Selbstheilung und könne Schmerzen lindern. Denn diese Angaben suggerierten eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie, die wissenschaftlich nicht belegt sei (OLG Koblenz, Urt. v. 22.06.2016, Az.: 9 U 1181/15).
Werbung für “die Selbstheilung aktivierende” Magnetfeldtherapie unzulässig
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