Die Vorsitzende der “Alternative für Deutschland” (AfD), Frauke Petry, darf am 12.02.2016 am geplanten Neujahrsempfang der Partei im Augsburger Rathaus teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage von Petry gegen ein von der Stadt Augsburg verhängtes und für sofort vollziehbar erklärtes Hausverbot wiederhergestellt (VG Augsburg, Beschl. v. 10.02.2016, Az.: Au 7 S 16.189).

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