Das sogenannte Trophäenfischen in Angelteichen verstößt gegen das Tierschutzgesetz, weil es bei den Fischen ohne vernünftigen Grund erheblichen Stress erzeugt. So wurde in einem Eilverfahren entschieden und ein Verbot bestätigt, das gegenüber dem Betreiber einer Angelteichanlage ausgesprochen wurde (VG Münster, Beschl. v. 30.01.2015, Az.: 1 L 615/14).

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