In Deutschland müssen nach dem 30.06.2009 geborene Pferde und andere Equiden mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung mit dem Schenkelbrand reiche nicht aus. Die ausnahmslose Transponderpflicht sei sowohl europarechts- als auch verfassungskonform (OVG Münster, Urt. v. 19.06.2015, Az.: 13 A 1445/14).

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