Die umstrittene Praxis, männliche Küken aus Legehennenrassen nach dem Schlüpfen zu töten, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Denn für das Töten der Küken gebe es einen vernünftigen Grund, da die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden sei (OVG Münster, Urt. v. 20.05.2016, Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15).
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