Steht das Fahrzeug und ist der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet, darf ein Fahrzeugführer sein Mobiltelefon im Auto benutzen (OLG Hamm, Beschl. v. 09.09.2014, Az.: 1 RBs 1/14, rechtskräftig).
Telefonieren im Pkw bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt
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