Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann erlassen. Gegenstand des Antrags sind die als Gedicht unter dem Titel “Schmähkritik” dargebotenen Äußerungen Böhmermanns aus der Sendung “Neo Magazin Royale” vom 31.03.2016. Mit seiner Entscheidung hat das LG dem Antrag teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerung bestimmter Passagen des Gedichts untersagt. Erdogan müsse diese angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen (LG Hamburg, Urt. v. 17.05.2016, Az.: 324 O 255/16).
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