Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

Nach § 80 II 2 BetrVG sind dem Betriebsrat (BR) auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss berechtigt, in...
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